Seit dem 1.10. 1998 verpflichtet die Batterieverordnung der Bundesregierung (BGBl 1998/I/20 v. 2.4. 1998; aktuelle Fassung vom 02.07.2001) alle Endverbraucher von Batterien und Akkus, diese an den Handel bzw. Wertstoff-Entsorger, z. B. kommunale Sammelstellen, zurückzugeben. Die Entsorgung über den Hausmüll ist seit diesem Termin ausdrücklich verboten. Zwar enthalten heute nur noch sehr wenige Batterien giftige Schwermetalle, die, gelangen sie in die Umwelt, z. B. in das Grundwasser, erhebliche Umweltschäden anrichten können. Dies betrifft z. B. Nickel-Cadmium-Akkus, Bleibatterien und Quecksilber-Oxid-Knopfzellen. Dennoch ist im Interesse der Umwelt und des Wertstofferhalts durch Recycling die Rückgabe aller Batterien vorgeschrieben.

Unsere Geräte enthalten zum Teil neben dem Netzanschluss für den gewöhnlichen Betrieb Batterien, die derartige Schadstoffe enthalten, um eine ununterbrochene Stromversorgung zur Sicherung des Speicherinhalt und der Daten von Datenverarbeitungs- und Büroautomationsgeräten zu gewährleisten. Diese Batterien sind fest mit dem Gerät verbunden.

Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass sich unsere Rücknahmeverpflichtung in diesem Fall auf das ganze Gerät erstreckt. Sie können das Gerät an unseren Regionalbüros zurückgeben.